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   BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 28/19   

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https://dejure.org/2020,9606
BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 28/19 (https://dejure.org/2020,9606)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - XIII ZB 28/19 (https://dejure.org/2020,9606)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - XIII ZB 28/19 (https://dejure.org/2020,9606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft zur Abschiebung eines pakistanischen Staatsangehörigen; Prüfung des Vorliegens eines zulässigen Haftantrags

  • rechtsportal.de

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 - 5
    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft zur Abschiebung eines pakistanischen Staatsangehörigen; Prüfung des Vorliegens eines zulässigen Haftantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Abschiebung eines Asylsuchenden nach

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 28/19
    Ohne solche Angaben ist es dem Richter und dem Betroffenen nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der beantragten Haft zu prüfen (BGH, Beschluss vom 15. November 2018 - V ZB 251/17, juris Rn. 7 und 9; Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 10).

    c) Der Mangel des Haftantrags ist nicht, was möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21-23, vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 14 und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 13), geheilt worden.

    Dazu wären ergänzende Angaben der beteiligten Behörde oder entsprechende Feststellungen des Gerichts und eine persönliche Anhörung des Betroffenen (dazu BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 100/18, juris Rn. 7 und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 13) erforderlich gewesen.

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 28/19
    c) Der Mangel des Haftantrags ist nicht, was möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21-23, vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 14 und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 13), geheilt worden.
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 28/19
    c) Der Mangel des Haftantrags ist nicht, was möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21-23, vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 14 und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 13), geheilt worden.
  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 1/19

    Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung eines ausreisepflichtigen

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 28/19
    Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft, zu der Durchführbarkeit der Abschiebung und zu der notwendigen Haftdauer, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 100/18

    Ausführungen zur Haftdauer in dem Haftantrag der beteiligten Behörde zur

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 28/19
    Dazu wären ergänzende Angaben der beteiligten Behörde oder entsprechende Feststellungen des Gerichts und eine persönliche Anhörung des Betroffenen (dazu BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 100/18, juris Rn. 7 und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 13) erforderlich gewesen.
  • BGH, 15.11.2018 - V ZB 251/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen nach Algerien

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 28/19
    Ohne solche Angaben ist es dem Richter und dem Betroffenen nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der beantragten Haft zu prüfen (BGH, Beschluss vom 15. November 2018 - V ZB 251/17, juris Rn. 7 und 9; Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 14/21

    Die einstweilige Anordnung der Abschiebungshaft - und das Hauptsacheverfahren

    Soweit der Entscheidung vom 7. April 2020 (XIII ZB 28/19, juris Rn. 8 bis 10) etwas Anderes entnommen werden könnte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 93/22

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines pakistanischen

    Soweit der Entscheidung vom 7. April 2020 (XIII ZB 28/19, juris Rn. 8 bis 10) etwas Anderes entnommen werden könnte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BGH, 22.02.2022 - XIII ZB 74/20

    Amtsgerichtlicher Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren unter

    Im Hinblick auf den Kostenerstattungsanspruch des Betroffenen gegen den Landkreis Gifhorn hat sich sein Verfahrenskostenhilfeantrag erledigt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 28/19, juris Rn. 13).
  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 13/21

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Fehlende erforderliche Angaben zur

    Im Hinblick auf den Kostenerstattungsanspruch des Betroffenen gegen den Landkreis Cloppenburg hat sich sein Verfahrenskostenhilfeantrag erledigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 28/19, juris Rn. 13; vom 22. Februar 2022 - XIII ZB 74/20, juris Rn. 19).
  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 79/20

    Erledigung des Verfahrenskostenhilfeantrags durch die Kostenentscheidung

    Der Verfahrenskostenhilfeantrag erledigt sich dadurch (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 28/19, juris Rn. 13; vom 22. Februar 2022 - XIII ZB 74/20, juris Rn. 19; vom 2. August 2022 - XIII ZB 13/21, juris Rn. 11).
  • BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 34/21

    Recht eines Betroffenen auf Vertretung in einem Freiheitsentziehungsverfahren von

    Im Hinblick auf den Kostenerstattungsanspruch des Betroffenen gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe hat sich sein Verfahrenskostenhilfeantrag erledigt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 28/19, juris Rn. 13).
  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 59/19

    Berücksichtigung der Einleitung eines Asylverfahren in einem anderen

    Ohne solche Angaben ist es dem Richter und dem Betroffenen nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der beantragten Haft zu prüfen (BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 28/19, juris Rn. 7).
  • LG Hannover, 12.11.2020 - 53 T 39/20

    Unzureichender Haftantrag hinsichtlich coronabedingter Durchführbarkeit der

    Erforderlich sind Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu den Abschiebungsvoraussetzungen, zu der Erforderlichkeit der Haft, zu der Durchführbarkeit der Abschiebung und zu der notwendigen Haftdauer, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG (BGH, Beschluss vom 07. April 2020, XIII ZB 28/19).
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